Beteiligung an der multinationalen Schutztruppe und dessen Status
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 1997,
Artikel 12,
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Der FMP-Kommandant und die Regierung werden die für die Gewährleistung enger und gegenseitiger Zusammenarbeit auf jeder notwendigen Ebene erforderlichen Maßnahmen treffen.