Absatz eins,Gegenstände der Verhandlungen des Bundesrates sind:
- Litera aGesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates;
- Litera bVorhaben gemäß Artikel 23 e und 23 f B-VG, über die die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung den Bundesrat zu unterrichten haben, sofern ein Beschluß gemäß Paragraph 13 a, Absatz eins, Ziffer 2, oder Absatz 2, gefaßt oder ein Verlangen gemäß Paragraph 13 a, Absatz 2, gestellt wurde;
- Litera cSelbständige Anträge von Bundesräten;
- Litera dVorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder;
- Litera eBerichte von parlamentarischen Delegationen;
- Litera fErsuchen um die Ermächtigung zur Verfolgung von Personen wegen Beleidigung des Bundesrates;
- Litera gSelbständige Anträge von Ausschüssen;
- Litera hErklärungen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder;
- Litera iWahlen (Wahlvorschläge);
- Litera kAnfragen (Anfragebeantwortungen);
- Litera kEingaben (Petitionen).