Absatz eins,Der Unternehmensgegenstand der Nationalparkgesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb des Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Aufgaben der Nationalparkgesellschaft sind insbesondere:
- Ziffer einsdie Errichtung, der Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalparks im Sinne der Zielsetzungen gemäß Artikel römisch drei, Absatz eins,;
- Ziffer 2die Verhandlungsführung und der Abschluß von Verträgen zur Flächensicherung sowie zur Leistung von Entschädigungen, soweit sie nicht nach landesgesetzlichen Vorschriften bescheidmäßig zugesprochen werden;
- Ziffer 3die Durchführung jener Maßnahmen, die dem Schutz des Lebensraumes, der Tiere und Pflanzen dienen;
- Ziffer 4die Erstellung eines Gesamtkonzeptes (zB für das Naturraummanagement) sowie die laufende Kontrolle seiner Umsetzung und Einhaltung;
- Ziffer 5die Durchführung und Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung und die laufende Beobachtung (Monitoring);
- Ziffer 6Mitwirkung bei der Planung, Durchführung, Unterstützung und Förderung von sonstigen, sich auf den Nationalpark Kalkalpen auswirkenden Maßnahmen;
- Ziffer 7die Durchführung und Koordinierung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Bildungs- und naturkundliche Führungstätigkeit.