Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Slowenien (Grenzabschn. römisch zwei, römisch vier bis römisch sieben u.a)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 19

Inkrafttretensdatum

01.06.1997

Text

Artikel 19

  1. Absatz eins,Dieser Vertrag ist entsprechend den Verfassungen der Vertragsstaaten zu ratifizieren, die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht werden.
  2. Absatz 2,Der Vertrag tritt am ersten Tag des dritten auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.
  3. Absatz 3,Der Vertrag einschließlich seiner Anlagen ist unkündbar.

    GESCHEHEN zu Laibach am 24. Oktober 1995, in zwei Urschriften in deutscher und slowenischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.