Staatsgrenze Österreich - Slowenien (Grenzabschn. römisch zwei, römisch vier bis römisch sieben u.a)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 1997,
Artikel eins
01.06.1997
31.12.2007
Verfassungsbestimmung
ABSCHNITT römisch eins
Änderung des Verlaufes der Staatsgrenze im Grenzabschnitt römisch zwei
Artikel 1
Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt römisch zwei durch
die Grenzbeschreibung (Anlage 1),
das Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) und
den Grenzplan im Maßstab 1 : 1 000 (Anlage 3)
bestimmt.