Amtssitz - Joint Vienna Institute
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 187 aus 1997,
Artikel 3
31.10.1997
Artikel 3
Amtssitz
Der Amtssitz des Instituts wird in Wien errichtet. Die Republik Österreich stellt dem Institut geeignete und angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung.