bezeichnet das „Übereinkommen über die Errichtung des Instituts'' das am 19. August 1994 in Kraft getretene Übereinkommen über die Errichtung des Joint Vienna Institute sowie alle Zusatzbestimmungen;
Amtssitz - Joint Vienna Institute
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 187 aus 1997,
Artikel eins
31.10.1997
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
In diesem Abkommen