Absatz eins,Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe ist der monatliche Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates und beträgt 100 000 S. Einschließlich der Sonderzahlungen entspricht dies einer jährlichen Gesamtsumme von 1,4 Millionen Schilling.
Bundesbezügegesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997,
Paragraph 2
01.08.1997
31.12.2001