Absatz eins,Die Vertragsparteien erklären sich bereit, folgende Kosten gemeinsam nach dem Kostenschlüssel Bund 50%, Wien und Niederösterreich je 25% zu tragen:
- Ziffer einsdie Gründungskosten der Gesellschaft in Höhe von höchstens 200 000 Schilling (ohne USt.) und das Stammkapital von 500 000 Schilling,
- Ziffer 2die Errichtungskosten für Nationalparkinfrastruktur in Höhe von höchstens 17 Millionen Schilling (ohne USt.) nach Maßgabe von einstimmigen Beschlüssen der Generalversammlung;
- Ziffer 3die laut Wirtschafts- und Finanzplan gemäß Artikel römisch fünf, Absatz 2, Ziffer eins, genehmigten Kosten für den laufenden Betrieb der Nationalparkgesellschaft, die quartalsweise aufzubringen und nach Maßgabe des Rechnungsabschlusses abzurechnen sind (Anlage 3, Punkt a);
- Ziffer 4die Entschädigungsleistungen an die Österreichischen Bundesforste, an die Gemeinde Wien und an sonstige Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte. Die Entschädigung für die Österreichischen Bundesforste beträgt im 1. Jahr 3,8 Millionen Schilling, im 2. Jahr 5 Millionen Schilling, im 3. Jahr 6,7 Millionen Schilling und ab dem 4. Jahr 7,5 Millionen Schilling (jeweils ohne USt.). Die Entschädigung an die Gemeinde Wien beträgt im 1. Jahr 1,9 Millionen Schilling, im 2. Jahr 2,5 Millionen Schilling, im 3. Jahr 3,1 Millionen Schilling und ab dem 4. Jahr 3,5 Millionen Schilling (jeweils ohne Ust.). Diese Beträge werden bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres fällig.