Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen (Bund – NÖ, Wien)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 1997,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel eins,
02.02.1997
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks im Bereich der Donau-Auen in und östlich von Wien unter Wahrung der Funktion der Donau als internationale Wasserstraße und der Sicherung der Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung.
22.11.2024
10001470
NOR12016124
N1199710494I