Absatz eins,Dem Beirat obliegen
- Ziffer einsdie Erstattung von Vorschlägen für Richtlinien für die Förderung von Vorhaben der Gewaltprävention durch den Bundesminister für Inneres;
- Ziffer 2die Abgabe von Stellungnahmen zu Ansuchen um Förderung gemäß Ziffer eins,;
- Ziffer 3die Begutachtung und Auswertung der Tätigkeitsberichte der nach Paragraph 25, Absatz 2, des Sicherheitspolizeigesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1991,, geförderten Opferschutzeinrichtungen;
- Ziffer 4die Erarbeitung von Vorschlägen für eine wirksamere Gestaltung der Kooperation der Sicherheitsbehörden und Opferschutzeinrichtungen im Bereich des vorbeugenden Schutzes von Menschen vor Gewalt.