Kurztitel

VfGH-Aufhebung römisch fünf d. Bürgermeisters von St. Gotthard im Mühlkreis

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

22.08.1996

Text

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 1996, römisch fünf 106/95-9, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 15. Juli 1996, die Wortfolge „in einem Umkreis von 200 m'' in der Ziffer 2, des Paragraph eins, der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis vom 1. Dezember 1992 über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben.