Kurztitel

Geschäftsordnungsgesetz 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 410 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 438 aus 1996,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 28 a,

Inkrafttretensdatum

15.09.1996

Abkürzung

GOG

Index

10/03 Nationalrat, Bundesrat

Text

römisch fünf a. Verkürztes Verfahren

Paragraph 28 a,

  1. Absatz einsDer Präsident kann nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz bei Vorlagen über Staatsverträge unmittelbar nach der Mitteilung über deren Einlangen gemäß Paragraph 23, Absatz 4, dem Nationalrat vorschlagen, von ihrer Zuweisung an Ausschüsse abzusehen und diese auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu stellen.
  2. Absatz 2Wird gegen diesen Vorschlag des Präsidenten Widerspruch erhoben, so hat die Zuweisung zur Vorberatung durch Ausschüsse zu erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2024

Gesetzesnummer

10000576

Dokumentnummer

NOR12015910

alte Dokumentnummer

N1199657416J