Kurztitel

Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE (nunmehr OSZE)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

14.01.1996

Text

KAPITEL römisch eins
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Errichtung des Gerichtshofs

Es wird ein Vergleichs- und Schiedsgerichtshof errichtet, der die Aufgabe hat, durch das Mittel des Vergleichs und gegebenenfalls der Schiedsgerichtsbarkeit die Streitigkeiten beizulegen, die ihm gemäß den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterbreitet werden.