Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE (nunmehr OSZE)
Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1996,
Artikel eins
14.01.1996
Es wird ein Vergleichs- und Schiedsgerichtshof errichtet, der die Aufgabe hat, durch das Mittel des Vergleichs und gegebenenfalls der Schiedsgerichtsbarkeit die Streitigkeiten beizulegen, die ihm gemäß den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterbreitet werden.