Kurztitel

Privilegien und Immunitäten - Sekretariat des Wassenaar Arrangements

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

30.11.1996

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 3

Text

Paragraph 2,

Dem Sekretariat und den Bediensteten des Sekretariats des Wassenaar Arrangements werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den Vereinten Nationen und ihren vergleichbaren Bediensteten auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt werden.