Privilegien und Immunitäten - Sekretariat des Wassenaar Arrangements
Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1996,
Paragraph 2
30.11.1996
Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 3
Dem Sekretariat und den Bediensteten des Sekretariats des Wassenaar Arrangements werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den Vereinten Nationen und ihren vergleichbaren Bediensteten auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt werden.