Kurztitel

Privilegien und Immunitäten - Sekretariat des Wassenaar Arrangements

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

30.11.1996

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 3

Text

Paragraph eins,

Den ausländischen Delegationen, die am Informationsaustausch über den Export von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien (Wassenaar Arrangement) teilnehmen, werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den Ständigen Vertretungen und ihren Mitgliedern bei den Vereinten Nationen in Wien auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt werden.