Privilegien und Immunitäten - Sekretariat des Wassenaar Arrangements
Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1996,
Paragraph eins
30.11.1996
Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 3
Den ausländischen Delegationen, die am Informationsaustausch über den Export von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien (Wassenaar Arrangement) teilnehmen, werden Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den Ständigen Vertretungen und ihren Mitgliedern bei den Vereinten Nationen in Wien auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt werden.