Kurztitel

Vorrechte und Befreiungen (NATO)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 870 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

17.12.1995

Text

Beilage C (Privilegien) Liste des gemäß dem österreichischen Kriegsmaterialgesetz zu behandelnden Kriegsmaterials *) römisch eins. Waffen, Munition und Geräte

  1. Ziffer eins
    a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
    1. Litera b
      Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
    2. Litera c
      Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der Litera a und b,
    3. Litera d
      Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber 308 (7,62 x 51 mm) und Kaliber 223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der Litera a,, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der Litera b,
  2. Ziffer 2
    a) Raketen (gelenkt oder ungelenkt) und andere Flugkörper mit Waffenwirkung.
    1. Litera b
      Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre, elektrische und mechanische Abschußvorrichtungen) sowie Kontroll- und Lenkeinrichtungen für Kriegsmaterial der Litera a,; Raketenwerfer.
    2. Litera c
      Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe, Zünder, Antriebsaggregate, Treibladungen und Treibsätze für Kriegsmaterial der Litera a,
  3. Ziffer 3
    a) Haubitzen, Mörser und Kanonen aller "Art".
    1. Litera b
      Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der Litera a,
    2. Litera c
      Munition, insbesondere Granatpatronen, Geschoßpatronen und Granaten, für Kriegsmaterial der Litera a,
    3. Litera d
      Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen), Geschosse, Treibladungen und Treibsätze, Zünder und Zündladungen für Kriegsmaterial der Litera c,
  4. Ziffer 4
    a) Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer; Granatgewehre.
    1. Litera b
      Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine und Gestelle für Kriegsmaterial der Litera a,
    2. Litera c
      Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen, Nebelwurfkörper und Flammöl, für Kriegsmaterial der Litera a, sowie Handgranaten.
    3. Litera d
      Zünder, Treibladungen und Treibsätze für Kriegsmaterial der Litera c,
  5. Ziffer 5
    a) Minen, Bomben und Torpedos.
    1. Litera b
      Zünder, Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Antriebsaggregate und Treibsätze für Kriegsmaterial der Litera a,
    2. Litera c
      Minenverlegegeräte, einschließlich Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von Minen und Minenräumgeräte; Torpedoabschußrohre und Verschlüsse für diese.
  6. Ziffer 6
    a) Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen, Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich für den Kampfeinsatz bestimmt sind.
    1. Litera b
      Zünder für Kriegsmaterial der Litera a,
  7. Ziffer 7
    a) Radioaktive, biologische und chemische Kampfstoffe und -mittel.
    1. Litera b
      Anlagen, Vorrichtungen und Geräte zur Verbreitung von Kriegsmaterial der Litera a,
  8. Ziffer 8
    Für den militärischen Gebrauch speziell entwickelte und gefertigte elektronische oder optronische Geräte zur Nachrichtenübermittlung, Zielerfassung, Zielbeleuchtung, Zielmarkierung, Zielverfolgung, Feuerleitung, Aufklärung, Beobachtung und Überwachung.

römisch zwei. Kriegslandfahrzeuge

  1. Litera a
    Kampfpanzer und sonstige militärische Kraftfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind.
  2. Litera b
    Türme und Wannen für Kriegsmaterial der Litera a,

römisch drei. Kriegsluftfahrzeuge

  1. Litera a
    Luft- und Raumfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Ausrüstung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind.
  2. Litera b
    Zellen und Triebwerke für Kriegsmaterial der Litera a,

römisch vier. Kriegswasserfahrzeuge

  1. Litera a
    Oberwasserkriegsschiffe, Unterseeboote und sonstige Wasserfahrzeuge, die durch Bewaffnung, Panzerung oder sonstige Vorrichtungen für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet sind.
  2. Litera b
    Rümpfe, Türme, Brücken und atomare Antriebsaggregate für Kriegsmaterial der Litera a,

römisch fünf. Maschinen und Anlagen

Maschinen und Anlagen, die auschließlich Anmerkung, richtig: ausschließlich) zur Erzeugung von Kriegsmaterial geeignet sind.

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*) Bundesgesetzblatt Nr. 540 aus 1977,, 624/1977