Absatz eins,Die nachstehend genannten Bauteile werden folgenden Mindestanforderungen zu entsprechen haben. Die Bestimmung des jeweiligen k-Wertes hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen:
- Ziffer einsAußenwände:Wärmedurchgangskoeffizient k höchstens 0,50 W/m2K. Beträgt die Fensterfläche mehr als 30% der Außenwandfläche (von außen gerechnet) der beheizten Gebäudeteile, ist ein mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient über Außenwände einschließlich Fenster und Außentüren von 0,90 W/m2K einzuhalten.
- Ziffer 2Wände gegen unbeheizte Gebäudeteile und Feuermauern:Wärmedurchgangskoeffizient k höchstens 0,70 W/m2K.
- Ziffer 3Wände gegen getrennte Wohn- oder Betriebseinheiten:Wärmedurchgangskoeffizient k höchstens 1,60 W/m2K.
- Ziffer 4Decken gegen Außenluft, Dachböden oder über Durchfahrten:Wärmedurchgangskoeffizient k höchstens 0,25 W/m2K.
- Ziffer 5Decken gegen unbeheizte Gebäudeteile:Wärmedurchgangskoeffizient k höchstens 0,45 W/m2K.
- Ziffer 6Decken gegen getrennte Wohn- oder Betriebseinheiten:Wärmedurchgangskoeffizient k höchstens 0,90 W/m2K.
- Ziffer 7Fenster und Türen gegen Außenluft:Wärmedurchgangskoeffizient k höchstens 1,90 W/m2K als Durchschnitt über Rahmen und Verglasung.
- Ziffer 8Erdberührte Wände und Fußböden von beheizten Räumen:Wärmedurchgangskoeffizient k höchstens 0,50 W/m2K.