Einsparung von Energie (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1995,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel eins,
15.06.1995
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf bestehende staatsvertragliche Verpflichtungen Österreichs, insbesondere betreffend eine Reduzierung der CO2-Emissionen, überein, zur Steigerung der Effizienz des Energiesystems alle möglichen Energiesparpotentiale auszuschöpfen und zu diesem Zweck, dem Grundsatz des kooperativen Bundesstaates entsprechend, die Instrumente auf Bundes- und Landesebene bestmöglich abzustimmen. Zu diesem Zweck werden Bund und Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit Rechtsvorschriften für eine effiziente Nutzung von Energie die zur Durchführung der in den Abschnitten römisch II bis römisch VII enthaltenen Regelungen erlassen.
Bundesebene
12.02.2025
10001391
NOR12015448
N1199548534J