Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Nr. 290 aus 1995,
K
Artikel eins
29.04.1995
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
„In die Zuständigkeit des Bundes fällt es gemäß Paragraph 2, Finanz-Verfassungsgesetz 1948, zu regeln, wie die Höhe des vom Bund den Ländern und Gemeinden zu ersetzenden,Klinischen Mehraufwande' Anmerkung, richtig:,Klinischen Mehraufwandes') zu ermitteln ist.
Der,Klinische Mehraufwand' besteht aus jenen Mehrkosten, die sich bei der Errichtung, Ausgestaltung und Erweiterung sowie beim Betrieb von öffentlichen Krankenanstalten daraus ergeben, daß die Krankenanstalten zugleich der Lehre und Forschung an Medizinischen Fakultäten dienen.“
Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1953,
09.11.2022
10001385
NOR12015398
N1199547553J