Ernennung von Bundesbeamten
Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1995,
Entschl. d. BPräs.
Artikel 2
01.01.1995
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Auf Grund des Artikel 125, Absatz eins, B-VG ermächtige ich bis auf Widerruf den Präsidenten des Rechnungshofes, unbeschadet des diesem schon nach Artikel 125, Absatz 2, B-VG zustehenden Rechtes zur Ernennung von Hilfskräften, die Beamten des Rechnungshofes auf die im Artikel römisch eins, Absatz eins, Ziffer eins und 8 umschriebenen Planstellen zu ernennen.
20.10.2021
10001378
NOR12015377
N1199545740J