Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik einschließlich der Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt.
Dazu gehören insbesondere auch:
Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik. Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungspolitik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien in allen politischen Belangen. Hinwirken auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern.
Koordination in Angelegenheiten der elektronischen
Informationsübermittlung.
Wirtschaftliche Koordination.
Zusammenfassende Behandlung der Angelegenheiten der Strukturpolitik; Koordination der finanziellen Abwicklung des Europäischen Regionalfonds.
Koordination in Angelegenheiten der Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordination von Regionalprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds. Koordination in Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung und des staatlichen Krisenmanagements. Koordination der grundlegenden Verhandlungspositionen der Bundesregierung gegenüber den Europäischen Gemeinschaften.