Absatz eins,Als Geschäftsstelle des Nationalparkrates wird von den Vertragsparteien der Verein „Sekretariat des Nationalparkrates“ – im folgenden kurz „Sekretariat“ genannt mit dem Sitz in Matrei in Osttirol eingerichtet; dem Verein gehören die Vertragsparteien als Mitglieder an.