Bundes-Verfassungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 1997,
Artikel 54
01.04.1994
31.12.1996
Artikel 54
Der Nationalrat wirkt an der Festsetzung von Postgebühren, von Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in einem Dienstverhältnis zum Bund stehenden Personen, die in Betrieben des Bundes ständig beschäftigt sind, mit. Diese Mitwirkung wird durch Bundesverfassungsgesetz geregelt.