Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Deutschland

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 633 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

01.10.1993

Text

Artikel 9

Dieser Vertrag gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrages eine gegenteilige Erklärung abgibt.