Absatz eins,Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland wird in der Sektion römisch drei des Grenzabschnittes „Dreieckmark-Dandlbachmündung“ zwischen den Grenzpunkten N 2 und N 5 berichtigt und durch folgende Grenzdokumente bestimmt:
- Litera adie Beschreibung der Staatsgrenze (Anlage 7),
- Litera bdas Koordinatenverzeichnis (Anlage 8) und
- Litera cdie Grenzkarte im Maßstab 1:2 000 (Anlage 9: ein Kartenblatt).