Grundstücksverkehr-Vereinbarung (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Nr. 260 aus 1993,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 6
17.04.1993
27.05.2005
GruVe-VE
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Das Exekutionsgericht hat die Beschlüsse, mit denen die Zwangsversteigerung bewilligt, die Schätzung anberaumt, die Exekution aufgeschoben oder eingestellt wird, sowie das Versteigerungsedikt der Behörde zuzustellen; diese ist auch vom Ergebnis der Schätzung und der Erteilung des Zuschlags nach Artikel 7, Absatz eins, zu verständigen.
25.02.2025
10001259
NOR12014423
N1199327294J