EWR-Bundesverfassungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 1013 aus 1994,
Artikel 6
01.01.1994
31.12.1994
Tritt gleichzeitig mit Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt
Österreichs zur Europäischen Union außer Kraft vergleiche Artikel römisch zwei,,
Bundesgesetzblatt Nr. 1013 aus 1994,).
Artikel 6
Der Verfassungsgerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof, der Oberste Gerichtshof, andere zur Sachentscheidung in zweiter oder letzter Instanz zuständige Gerichte, die unabhängigen Verwaltungssenate sowie die Kollegialbehörden im Sinne des Artikel 20, Absatz 2, B-VG sind nach Maßgabe der völkerrechtlichen Voraussetzungen ermächtigt, ein Gutachten des EFTA-Gerichtshofes über die Auslegung des EWR-Abkommens einzuholen.