Kurztitel

Zuweisung der NÖ Umland-Bezirksgerichte Wiens zu NÖ Gerichtshöfen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 11, Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

12.02.1993

Text

Verwaltungsmaßnahmen

Paragraph 5,

Bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an können organisatorische und personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zuweisung der niederösterreichischen Umland-Bezirksgerichte Wiens an niederösterreichische Gerichtshöfe erster Instanz getroffen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem 1. Jänner 1997 in Wirksamkeit gesetzt werden.