Zuweisung der NÖ Umland-Bezirksgerichte Wiens zu NÖ Gerichtshöfen
Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1993,
Artikel 11, Paragraph 5
12.02.1993
Bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an können organisatorische und personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zuweisung der niederösterreichischen Umland-Bezirksgerichte Wiens an niederösterreichische Gerichtshöfe erster Instanz getroffen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem 1. Jänner 1997 in Wirksamkeit gesetzt werden.