Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1992,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4,

Inkrafttretensdatum

01.06.1992

Text

Artikel 4

Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, dieses Protokoll bis zu seinem gemäß den Absätzen 1 und 2 des Artikels 3 erfolgenden Inkrafttreten vom Zeitpunkt der Unterzeichnung an vorläufig anzuwenden, soweit dies mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.