Kurztitel

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 438 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

15.08.1991

Text

(Übersetzung)

DER BUNDESMINISTER

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl.2070.19/13-I.2/91 Wien, am 21.Juni 1991

Herr Generalsekretär,

Ich habe die Ehre, mich auf das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen *1), das von der Generalversammlung am 21. November 1947 angenommen wurde, zu beziehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen gemäß Abschnitt 43 dieses Übereinkommens namens der österreichischen Bundesregierung mitteilen, daß Österreich sich verpflichtet, die Bestimmungen dieses Übereinkommens in der Fassung des Annex römisch fünfzehn auf die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) anzuwenden.

Dr. Alois Mock

S.E.

Herrn Javier Perez de Cuellar Generalsekretär

der Vereinten Nationen

New York

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1950,