Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein (Grenzzeichen)
Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1960, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1991,
Vertrag – Liechtenstein
Artikel 17
01.03.1991
31.12.2007
19/02 Staatsgrenzen
Verfassungsbestimmung
Personen, die zu Arbeiten und Maßnahmen nach diesem Vertrag an der Staatsgrenze eingesetzt werden, sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Staatsgrenze auch außerhalb der zugelassenen Grenzübertrittsstellen zu überschreiten. Sie haben ein Reisedokument, das zum Grenzübertritt berechtigt, sowie einen schriftlichen Dienstauftrag mit sich zu führen.
19.11.2025
10000346
NOR12013417
N1199110410L