wenn darüber zwischen der Republik Österreich und der Organisation Einvernehmen herrscht; und
Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts (Europäische Patentorganisation)
Bundesgesetzblatt Nr. 672 aus 1990,
Artikel 23
01.01.1991
Dieses Abkommen tritt außer Kraft:
Geschehen zu Wien am 2. Juli 1990 in zwei Urschriften in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.