Begrenzung von Bezügen oberster Organe
Bundesgesetzblatt Nr. 281 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 446 aus 1990,
BVG
Artikel eins
01.09.1990
10/05 Bezüge, Unvereinbarkeit
Gesetzliche Regelungen, die vorsehen, daß Bezüge, einschließlich Diensteinkommen, sowie Ruhe- und Versorgungsbezüge, an Personen, die bezügerechtlichen Regelungen des Bundes oder der Länder unterliegen, im Falle des Zusammentreffens mit anderen Zuwendungen von Gebietskörperschaften, von gesetzlichen beruflichen Vertretungen oder von Einrichtungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, nur bis zu einem Höchstausmaß geleistet werden, sind zulässig.
Ruhebezug
22.10.2021
10000891
NOR12013285
N1199011840H