Staatsgrenze Österreich - Ungarn - Änderung
Bundesgesetzblatt Nr. 656 aus 1990,
Artikel 8
01.12.1990
31.12.2007
Verfassungsbestimmung
ABSCHNITT römisch zwei
Berichtigung der Staatsgrenze im Bereich der regulierten Lafnitz
Artikel 8
Die Staatsgrenze wird im Unterabschnitt C römisch fünf zwischen den Grenzzeichen C 101/2a ÖM C 101/2a M und C 102 ÖM SW durch die „Beschreibung und Plan der Staatsgrenze'', Anlage 1, und durch das „Koordinatenverzeichnis'', Anlage 2, bestimmt.