Kurztitel

Gerichtsorganisationsgesetz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 217 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1989,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 98

Inkrafttretensdatum

01.08.1989

Außerkrafttretensdatum

08.07.1994

Text

Paragraph 98,

  1. Absatz eins,Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes treten, soweit in demselben nichts anderes angeordnet ist, mit dem Beginne der Wirksamkeit der Civilprocessordnung in Kraft.
  2. Absatz 2,Mit letzterem Tage verlieren, soweit das gegenwärtige Gesetz nicht eine Ausnahme enthält, alle in anderen gesetzlichen Vorschriften enthaltenen Bestimmungen über Gegenstände, welche im gegenwärtigen Gesetz geregelt sind, und insbesondere die Vorschriften des kaiserlichen Patentes vom 3. Mai 1853, R. G. Bl. Nr. 81 (betreffend die innere Einrichtung und die Geschäftsordnung aller Gerichtsbehörden), und die Vorschriften des Gesetzes vom 10. September 1885, R. G. Bl Nr. 136 (betreffend die Dauer und Anrechenbarkeit der Gerichtpraxis und die Disciplinarbehandlung der Rechtspraktikanten) ihre Wirksamkeit.