Begrenzung von Bezügen oberster Organe
Bundesgesetzblatt Nr. 281 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 344 aus 1989,
BVG
Artikel eins
22.07.1989
31.08.1990
10/05 Bezüge, Unvereinbarkeit
Gesetzliche Regelungen, die vorsehen, daß Bezüge, einschließlich Diensteinkommen, sowie Ruhe- und Versorgungsbezüge, an Personen, die bezügerechtlichen Regelungen des Bundes oder der Länder unterliegen, im Falle des Zusammentreffens mit anderen Zuwendungen von Gebietskörperschaften oder von Einrichtungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, nur bis zu einem Höchstausmaß geleistet werden, sind zulässig.
Ruhebezug
17.01.2024
10000891
NOR12012949
N1198912003F