Absatz eins,Dieses Protokoll tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem fünf Parteien des Übereinkommens die Bedingungen des Artikels 22 Absatz 2 dieses Protokolls erfüllt haben.
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989,
Artikel 23
20.04.1989
25.09.2002
Artikel 23
Inkrafttreten und Geltungsdauer des Protokolls