Kurztitel

Gemeinsamer österreichisch-sowjetischer Raumflug (UdSSR)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 113 aus 1989,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10

Inkrafttretensdatum

01.03.1989

Text

Artikel 10

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitteilen, daß die innerstaatlichen Erfordernisse für sein Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen behält bis zur vollständigen Erfüllung der sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen Gültigkeit.

    Zu Urkund dessen haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Unterfertigten dieses Abkommen unterschrieben.

    Geschehen zu Moskau, am 11. Oktober 1988, in zwei Urschriften in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Für die Republik Österreich:

Vranitzky

Für die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken:

Ryschkow