Absatz eins,Dieses Abkommen tritt mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitteilen, daß die innerstaatlichen Erfordernisse für sein Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.
Gemeinsamer österreichisch-sowjetischer Raumflug (UdSSR)
Bundesgesetzblatt Nr. 113 aus 1989,
Artikel 10
01.03.1989
Zu Urkund dessen haben die hiezu gehörig bevollmächtigten Unterfertigten dieses Abkommen unterschrieben.
Geschehen zu Moskau, am 11. Oktober 1988, in zwei Urschriften in deutscher und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.