Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik
Bundesgesetzblatt Nr. 368 aus 1989,
Artikel eins, Paragraph 6
01.10.1989
Die Mitglieder des Rates, der Beobachter der Präsidentschaftskanzlei sowie die allenfalls beigezogenen sachkundigen Personen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.