Kurztitel

Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 368 aus 1989,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1989

Außerkrafttretensdatum

21.11.2001

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Der Rat dient der Beratung der Bundesregierung in Fragen der österreichischen Integrationspolitik, der Erörterung und Koordination integrationspolitischer Entscheidungen und der gegenseitigen Information auf diesem Gebiet.
  2. Absatz 2,Der Rat ist in allen Angelegenheiten der österreichischen Integrationspolitik und ihrer Auswirkungen zu hören, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind.