Absatz eins,Der Rat dient der Beratung der Bundesregierung in Fragen der österreichischen Integrationspolitik, der Erörterung und Koordination integrationspolitischer Entscheidungen und der gegenseitigen Information auf diesem Gebiet.
Errichtung eines Rates für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik
Bundesgesetzblatt Nr. 368 aus 1989,
Artikel eins, Paragraph 2
01.10.1989
21.11.2001