Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem
- Ziffer einsdie nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Länder darüber vorliegen sowie
- Ziffer 2die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.