Datenschutzverordnung - BMLV
Bundesgesetzblatt Nr. 476 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 366 aus 2001,
Paragraph 5,
01.09.1988
12.10.2001
Grundsätze für die Ermittlung, Verarbeitung und Benützung
Paragraph 5, (1) Eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für eine Ermittlung und Verarbeitung im Sinne des Paragraph 6, DSG liegt nur dann vor, wenn in dieser die zu ermittelnden und verarbeitenden Datenarten und die Betroffenenkreise enthalten sind.