Personalverwaltung: die Vollziehung des Dienst- und Besoldungsrechtes des Bundes für die aktiven Bundesbediensteten, der für die einen Präsenzdienst leistenden Wehrpflichtigen geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen sowie der bei der Ermittlung der auszuzahlenden Beträge anzuwendenden sonstigen Rechtsvorschriften einschließlich der Rechtsvorschriften über die Ausbildung und die Planstellenbewirtschaftung;