Einkommensteuerbefreiung, ehemaliges Personal der ESA
Bundesgesetzblatt Nr. 757 aus 1988,
Artikel eins
01.01.1989
Alle ehemaligen Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Renten und Ruhegehälter befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Renten und Ruhegehälter bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quellen zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.