jede Unterzeichnung;
Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 7)
Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1988,
Artikel 10,
01.11.1988
31.10.1998
Verfassungsbestimmung
Artikel 10
Der Generalsekretär des Europarates notifiziert allen Mitgliedstaaten des Europarates
Zu Urkund dessen haben die hiezu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
Geschehen zu Straßburg am 22. November 1984 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarates hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarates übermittelt allen Mitgliedstaaten des Europarates beglaubigte Abschriften.