Kurztitel

Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 7)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9

Inkrafttretensdatum

01.11.1988

Außerkrafttretensdatum

31.10.1998

Beachte

Verfassungsbestimmung

Text

Artikel 9

  1. Ziffer eins
    Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monates in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von zwei Monaten nach dem Tag folgt, an dem sieben Mitgliedstaaten des Europarates nach Artikel 8, ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Protokoll gebunden zu sein.
  2. Ziffer 2
    Für jeden Mitgliedstaat, der später seine Zustimmung ausdrückt, durch das Protokoll gebunden zu sein, tritt es am ersten Tag des Monates in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von zwei Monaten nach Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt.