Absatz eins,Im Rahmen ihrer durch die INTELSAT-Übereinkommen genehmigten Tätigkeit genießt die INTELSAT Immunität von der Gerichtsbarkeit und Immunität von der Vollstreckung außer in folgenden Fällen:
- Litera asoweit der Generaldirektor im Einzelfall ausdrücklich darauf verzichtet;
- Litera bhinsichtlich ihrer kommerziellen Tätigkeit;
- Litera cim Fall eines von einem Dritten angestrengten Zivilverfahrens wegen Schäden auf Grund eines Unfalls, der durch ein der INTELSAT gehörendes oder für die INTELSAT betriebenes Kraftfahrzeug oder sonstiges Verkehrsmittel verursacht wurde, oder im Fall eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften, an dem ein solches Fahrzeug beteiligt ist;
- Litera dim Fall der durch eine gerichtliche Entscheidung angeordneten Pfändung von Gehältern und sonstigen Bezügen, welche die INTELSAT einem Mitglied des Personals schuldet;
- Litera eim Fall einer Widerklage, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem von der INTELSAT angestrengten Verfahren steht, oder
- Litera fim Fall der Vollstreckung eines nach Artikel römisch achtzehn des Übereinkommens oder Artikel 20 des Betriebsübereinkommens ergangenen Schiedsspruchs.