das Vorhandensein einer automatisierten Datei/Datensammlung mit personenbezogenen Daten, ihre Hauptzwecke sowie die Bezeichnung, den gewöhnlichen Aufenthaltsort oder den Sitz des Verantwortlichen für die Datei/Datensammlung festzustellen;
Datenschutzübereinkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 317 aus 1988,
Artikel 8
01.07.1988
Jedermann muß die Möglichkeit haben,