Kurztitel

Antarktis-Vertrag

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1988,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

25.08.1987

Index

19/12 Gebietsansprüche

Text

Artikel römisch eins

1. Die Antarktis wird nur für friedliche Zwecke genutzt. Es werden unter anderem alle Maßnahmen militärischer Art wie die Einrichtung militärischer Stützpunkte und Befestigungen, die Durchführung militärischer Manöver sowie die Erprobung von Waffen jeder Art verboten.

2. Dieser Vertrag steht dem Einsatz militärischen Personals oder Materials für die wissenschaftliche Forschung oder für sonstige friedliche Zwecke nicht entgegen.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2026

Gesetzesnummer

10000964

Dokumentnummer

NOR12012325

alte Dokumentnummer

N1198810357A